Gefördert werden Mietwohnraum, selbstgenutzte Eigenheime und selbstgenutzte Eigentumswohnungen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.
Die Stadt Essen ist Bewilligungsbehörde für ein in Essen gelegenes Förderobjekt.