Bestattungswesen

Bestattung ohne Angehörige

In den Fällen, in denen bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden sind oder bestattungspflichtige Angehörige nicht oder nicht rechtzeitig die Bestattung besorgen und auch sonst sich niemand verpflichtet fühlt, für die Bestattung zu sorgen, veranlasst das Ordnungsamt die Bestattung. Wenn kein entgegenstehender Wille bekannt ist, erfolgt eine Einäscherung und eine anonyme Beisetzung.

Die Kosten der Bestattung werden nicht zwangsläufig vom Ordnungsamt getragen, sondern die Kosten werden dem oder den bestattungspflichtigen Angehörigen auferlegt.

Das Ordnungsamt übernimmt grundsätzlich keine Bestattungskosten, wenn der Auftrag zur Bestattung nicht vom Ordnungsamt erteilt wurde. Beim Ordnungsamt können keine Anträge auf Übernahme der Kosten gestellt werden.

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