Freisetzung von Gefahrstoffen

Ob bei einem Unfall eines Gefahrguttransporters, einem Brand in einer Fabrik oder einem Lager mit chemischen Produkten - in der heutigen Industriegesellschaft kann es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einer Freisetzung von Gefahrstoffen kommen. Unterschieden wird zwischen chemischen (C), biologischen (B), radiologischen (R) und nuklearen (N) Gefahrstoffen - kurz zusammengefasst als CBRN-Gefahrstoffe.

Im Folgenden sind Informationen aufgeführt, wie sich Bürger*innen im Falle eines Austritts von Gefahrstoffen verhalten sollten und was die Stadt zur Vorbeugung und im Ernstfall unternimmt. Weitere wichtige Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Vorbereitung auf die Freisetzung von Gefahrstoffen

Maßnahmen im Krisenfall

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