Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbare Vergnügungsbetriebe

Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsstätten aufhalten.

Auch die Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen rechtfertigt keine Ausnahme.

© 2024 Stadt Essen