Es ist nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Essen untersagt, auf Verkehrsflächen, in Anlagen und auf anderen privaten Flächen (Hauswände, Einfriedungen, Mauern, Schaufenster, Vitrinen oder Ähnlichem) ohne Einverständnis des jeweiligen Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten Werbeträger gleich welcher Art anzubringen. Werbeträger dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen durch Berechtigte angebracht werden.
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können beim Ordnungsamt gemeldet werden.