Unerlaubte Entsorgung

Es ist im gesamten Stadtgebiet verboten, Abfälle, Müll, Altmöbel, ausgediente Haushaltsgeräte, Bauschutt, Grünabfälle, Chemikalien, Farb- und Renovierungsreste, abgenutzte Autoreifen, Schrott einschließlich Kfz, und andere ausgesonderte Gegenstände und Materialien außerhalb der zu ihrer Aufnahme vorgesehenen Behältnisse und ausgewiesenen Plätze abzustellen.

Nutzen Sie bitte die regulären Einrichtungen der Hausmüllentsorgung und die Möglichkeiten der im Stadtgebiet aufgestellten Sammelbehälter, der Sammelstellen der EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH und der Sperrmüllabfuhr.

Im Falle der Verunreinigung privater Grundstücke kann der Grundstückseigentümer privatrechtliche Ansprüche geltend machen.

Abstellen im öffentlichen Raum wird von der Ordnungsbehörde verfolgt, in besonders schweren Fällen auch von der Staatsanwaltschaft.

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

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