- Ratsbeschluss: Ordnungsbehördliche Verordnung verbietet den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige – auch durch Privatpersonen – stadtweit.
- Sanktionen: Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 1.000 Euro; das Verbot gilt zunächst bis Ende 2027.
- Schutzmaßnahme: Die Stadt Essen reagiert damit auf zunehmenden Missbrauch und gesundheitliche Risiken bei Jugendlichen, da es bisher keine bundesweit einheitlichen Regelungen gibt.
Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung vom 2.7.2025 eine ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Diese untersagt künftig den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid – besser bekannt als "Lachgas" – an Minderjährige im gesamten Essener Stadtgebiet.