Die Ausleihe von Bußgeldakten zur Einsichtnahme ist nur an Rechtsanwälte oder Behörden möglich. Betroffene können ihre Akten ausschließlich in den Räumen der Bußgeldstelle einsehen.
Für die Ausleihe werden Gebühren erhoben.
Die Ausleihe von Bußgeldakten zur Einsichtnahme ist nur an Rechtsanwälte oder Behörden möglich. Betroffene können ihre Akten ausschließlich in den Räumen der Bußgeldstelle einsehen.
Für die Ausleihe werden Gebühren erhoben.