Parkzonen und Parkgebühren

Das Parkraumkonzept der Stadt Essen sieht eine Zuordnung der bewirtschafteten Stellplätze zu drei Parkzonen vor.
Außerdem kann in Teilen der Bewohnerparkgebiete, in denen Bewohner mit Parkausweis privilegiert sind, gegen Zahlung einer Gebühr geparkt werden.

Parkzone 1

Citykernbereich
Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten
Höchstparkdauer
90 Minuten
Gebühren:
01 - 15 Minuten
0,40 Euro
16 - 30 Minuten
0,50 Euro
31 - 90 Minuten
0,70 Euro je angefangene
15 Minuten

Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis samstags zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr statt.

Parkzone 2

erweiterter Citybereich und Kernbereiche der größeren Stadtteilzentren
Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten
Höchstparkdauer
120 Minuten
Gebühren:
01 - 15 Minuten
0,10 Euro
16 - 30 Minuten
0,30 Euro
31 - 120 Minuten
0,30 Euro je angefangene
15 Minuten

Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr und samstags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.

Parkzone 3

Cityrandlage, Randbereiche größerer Stadtteilzentren sowie kleinere Stadtteilzentren
Bewirtschaftung durch Parkscheiben
Höchstparkdauer
zwischen 30 Minuten
und 120 Minuten
ausgeschildert vor Ort
Gebühren:
keine Gebühren, aber Parkscheibenpflicht

Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr und samstags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.

Bewohnerparkgebiet City

durch besondere Beschilderung ausgewiesene Flächen im Citykernbereich
Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten
Höchstparkdauer
90 Minuten
Gebühren:
01 - 15 Minuten
0,40 €
16 - 30 Minuten
0,50 €
31 - 90 Minuten
0,70 €
je angefangene 15 Minuten

Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis samstags zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr statt.

Bewohnerparkgebiete außerhalb City

durch besondere Beschilderung ausgewiesene Flächen in verschiedenen Stadtteilen
Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten
Höchstparkdauer
240 Minuten
Gebühren:
01 - 240 Minuten
0,40 €
je angefangene 15 Minuten

Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr und samstags zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr statt.

Meldung nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum, Parkraumbewirtschaftung

Frau Grabosch
Frau van Emmenes

Meldung nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum, Parkraumbewirtschaftung

Frau Grabosch
Frau van Emmenes
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