Parkzonen und Parkgebühren

Das Parkraumkonzept der Stadt Essen sieht eine Zuordnung der bewirtschafteten Stellplätze zu drei Parkzonen vor.
Außerdem kann in Teilen der Bewohnerparkgebiete, in denen Bewohner*innen mit Parkausweis privilegiert sind, gegen Zahlung einer Gebühr geparkt werden.

Parkzone 1

Citykernbereich
Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten
Höchstparkdauer
90 Minuten
Gebühren:
1. - 15. Minute
0,00 Euro
16. - 30. Minute
0,90 Euro
31. - 45. Minute
1,10 Euro
46. - 60. Minute
1,20 Euro
61. - 90. Minute
0,90 Euro
(je angefangene 15 Minuten)
Höchstparkgebühr
5,00 Euro

Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis samstags zwischen 10 Uhr und 20 Uhr statt.

Parkzone 2

erweiterter Citybereich und Kernbereiche der größeren Stadtteilzentren
Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten
Höchstparkdauer
120 Minuten
Gebühren:
1. - 15. Minute
0,00 Euro
16. - 30. Minute
0,40 Euro
31. - 45. Minute
0,50 Euro
46. - 60. Minute
0,60 Euro
61. - 120. Minute
0,60 Euro
(je angefangene 15 Minuten)
Höchstparkgebühr
3,90 Euro

Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis freitags zwischen 10 Uhr und 19 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 16 Uhr statt.

Parkzone 3

Cityrandlage, Randbereiche größere
Stadtteilzentren sowie kleinere
Stadtteilzentren
Höchstparkdauer
30 - 120 Minuten

Bewirtschaftung durch Parkscheiben.
Die Bewirtschaftung mit Parkscheiben verpflichtet zum Nachweis der Parkdauer durch Auslegen der Parkscheibe. Das Parken ist gebührenfrei.

Bewirtschaftung Parkscheibe
montags bis freitags
10.00 Uhr bis 19.00 Uhr
samstags
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Parkzone 4

Derzeit nicht eingerichtet

Parkzone 5

Durch besondere Beschilderung ausgewiesene Flächen im Citykernbereich

Die Bewirtschaftungsregelungen entsprechen denen der Tarifzone 1.

Bewohner mit Bewohnerparkausweis „Zentrum – Nord“ und „Zentrum – Süd“ können die ausgeschilderten Kombiparkplätze ohne Bedienung der Parkscheinautomaten nutzen.

Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis samstags zwischen 10 Uhr und 20 Uhr statt.

Parkzone 6

Parkzone 6 / Bewohnerparken
Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten
Höchstparkdauer
240 Minuten
Gebühren:
1. - 15. Minute
0,00 Euro
16. - 30. Minute
0,40 Euro
31. - 45. Minute
0,50 Euro
46. - 60. Minute
0,60 Euro
61. - 240. Minute
0,60 Euro
(je angefangene 15 Minuten)
Höchstparkgebühr
8,70 Euro

Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis freitags zwischen 10 Uhr und 19 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 16 Uhr statt.

Meldung nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum, Parkraumbewirtschaftung

Frau Grabosch
Frau van Emmenes

Meldung nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum, Parkraumbewirtschaftung

Frau Grabosch
Frau van Emmenes
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