Verkehrsüberwachung, ruhender Verkehr

Zielsetzung

Die Verkehrsüberwachung setzt sich für die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ein. Sie setzt dort ihre Überwachungsschwerpunkte, wo dieses Ziel nur mit dem nötigen Nachdruck erreicht werden kann.

Ein besonderer Schutz gilt dabei den schwächeren Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern, Radfahrern und behinderten Menschen. Dabei spielt die sogenannte Schulwegsicherung eine herausgehobene Rolle.
Außerdem werden regelmäßig verkehrsberuhigte Bereiche und die Umfelder von Spielplätzen und  Senioreneinrichtungen kontrolliert sowie publikumsintensive  Veranstaltungen aufgesucht.
Hier kommt es darauf an, Kraftfahrzeuge aus dem ureigensten Bewegungsraum der Fußgänger und Radfahrer, zum Beispiel von Geh-, Rad- und Fußgängerüberwegen, fernzuhalten.
Da hierüber hinaus die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs vor allem dort beeinträchtigt ist, wo gegen Haltverbotsregeln verstoßen wird, liegt dort ein weiterer Überwachungsschwerpunkt.

Konsequenzen

Soweit bei festgestellten Verstößen keine verantwortliche Person am Fahrzeug angetroffen wird und somit eine Aufforderung zur Beseitigung des verkehrswidrigen Zustandes nicht möglich ist, wird regelmäßig ein Verwarnungsverfahren eingeleitet. Hierauf wird mit einem Hinweiszettel am Fahrzeug aufmerksam gemacht.
Außerdem muss mit einer Abschleppmaßnahme gerechnet werden.

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