Verunreinigungen insbesondere des öffentlichen Raumes (Straßen, Gehwege, Grünanlagen) durch Hinterlassenschaften von Tieren sind umgehend vom Besitzer der Tiere zu beseitigen. Anderenfalls können sie die Verhängung von Geldbußen nach sich ziehen; selbst eine strafrechtliche Verfolgung nach abfallrechtlichen Vorschriften ist nicht ausgeschlossen.