Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der Ihnen als Mieter*in oder Eigentümer*in hilft, Ihre Wohnkosten zu tragen. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, wird nur als Zuschuss zur Miete (zweckgebunden) gewährt, ist einkommensabhängig und dient nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes.
Wohngeld wird vom ersten Tag des Monats an gewährt in dem der Antrag bei der Stadt Essen eingeht. Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld
Aufgrund der Einführung einer neuen Terminmanagementsoftware stehen aktuell zwei Terminbuchungsseiten zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für Termine bis zum 10. Juli 2024 diesen Link.
Für Terminwünsche ab dem 11. Juli 2024 nutzen Sie den nachfolgenden Link.