Sicherung Ihrer Energieversorgung

Sollte bei Ihnen ein Stromrückstand oder ein Gasrückstand entstanden sein, können wir Ihnen unter bestimmten Umständen eine finanzielle Hilfe anbieten. Stromrückstände und Gasrückstände können nur übernommen werden, wenn eine Stromsperrung oder eine Gassperrung unmittelbar bevorsteht oder bereits vorgenommen wurde.

Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) / ALG II ist das JobCenter zuständig.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Es besteht keine Möglichkeit der Selbsthilfe.
  • Sie haben den laufenden Abschlag gezahlt.
  • Ihre zukünftigen Abschlagszahlungen sind sichergestellt

Eine drohende Sperrung der Energieversorgung kann in vielen Fällen durch die Übernahme der Energierückstände – in der Regel darlehensweise – vermieden werden bzw. kann die Übernahme zur Wiederherstellung der Energieversorgung führen.

Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) / ALG II ist für einen Energierückstand das JobCenter zuständig.

Übernahme von Energierückständen

Um Ihren Antrag auf Übernahme eines Energierückstandes bearbeiten zu können, sind folgende Unterlagen nötig:

  • Zahlbeleg über die aktuelle Pauschale
  • Jahresrechnung RWE / Stadtwerke / sonstiger Energieversorger (letzte Mahnung, Mitteilung über die Einstellung der Strom- bzw. Gasversorgung)
  • Einkommensunterlagen seit Bestehen der Energierückstände ( Lohnabrechnungen, Bescheid des JobCenters oder der Agentur für Arbeit, Sozialhilfebescheid, Nachweis über Kindergeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheid, Elterngeldbescheid )
  • Kontoauszüge seit Bestehen der Energierückstände
  • Begründung für das Entstehen des Energierückstandes
  • Nachweise über eventuelle Schulden und deren Tilgung
  • Wohngeldbescheid (sofern vorhanden)
  • Personalausweis
  • Nachweis über Heizkosten
  • Mietvertrag
  • Nachweise über Vermögen (Sparverträge, Lebensversicherungen, Auto)
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