Wohnungen für Flüchtlinge

Informationen für Flüchtlinge

Sie haben eine gute Bleibeperspektive und leben länger als drei Monate in einer städtischen Übergangseinrichtung? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine eigene Wohnung anzumieten.

Das Team „Eigenanmietung“ prüft, ob Ihre persönlichen Voraussetzungen dafür vorliegen und die Wohnung, die Sie mieten möchten, geeignet ist.

Dazu ist von der Vermieterin oder dem Vermieter die Mietbescheinigung (pdf, 1026 kB) ReadSpeaker auszufüllen. Nach Zustimmung können Sie den Mietvertrag abschließen.

Die Kosten der Unterkunft werden im Rahmen der sozialhilferechtlichen Angemessenheit vom Amt für Soziales und Wohnen oder vom JobCenter berücksichtigt, sofern Sie dort leistungsberechtigt sind. Gerne prüfen wir Möglichkeiten zur Hilfe für die Möbel- und Hausratausstattung, der Mietkaution und für die Renovierung der zukünftigen Wohnung.

Informationen für Vermieterinnen und Vermieter

Wenn Sie Wohnungen an Flüchtlinge vermieten wollen, beraten wir Sie gerne und stellen bei Bedarf den Kontakt zu Flüchtlingen her, die die Voraussetzungen erfüllen, eine Wohnung anmieten zu können.

Unter Wohnungen für Flüchtlinge gesucht finden Sie hierzu weitere Informationen.

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