Rund um das Thema Müll

Niemand mag Abfall, aber wir alle produzieren ihn täglich. Selbstverständlich sollte die Abfallentsorgung sachgerecht erfolgen. So kann jede Essener Bürgerin und jeder Essener Bürger dazu beitragen, dass sich alle wohlfühlen.
Unerlaubte Abfallbeseitigung stört nicht nur unser Empfinden. Es ist auch nicht erlaubt. Das regelt §28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geahndet. Dabei ist die Spanne breit gefächert, angefangen der bei Zigarettenkippe, die achtlos auf die Straße geworfen wird, bis zur illegalen Entsorgung von Sperrmüll oder Gefahrstoffen in der Natur.

Nutzen Sie den Service der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH

Servicepartner der Stadt Essen für die Müllentsorgung sind die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE), die im Auftrag der Stadt Essen diese wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge wahrnehmen.
Informieren Sie sich hier über Entsorgungstermine für Hausmüll, Sperrmüll oder Sondermüll.

Haben Sie wilden Müll gesehen?

Geben Sie uns Bescheid.
Sie können uns über die Hotline „Essen bleib(t) sauber!“ unter der Telefonnummer 88-88888 erreichen. Oder nutzen Sie gerne unseren Mängelmelder.

Müll auf öffentlichen Flächen

Lagert der Müll auf öffentlichen Flächen, kümmern wir uns um die Beseitigung.

Müll auf privaten Flächen

Auch auf privaten Flächen muss Müll sachgerecht entsorgt werden. Hier ist der Eigentümer in der Pflicht.

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