Niemand mag Abfall, aber wir alle produzieren ihn täglich. Selbstverständlich sollte die Abfallentsorgung sachgerecht erfolgen. So kann jede Essener Bürgerin und jeder Essener Bürger dazu beitragen, dass sich alle wohlfühlen.
Unerlaubte Abfallbeseitigung stört nicht nur unser Empfinden. Es ist auch nicht erlaubt. Das regelt §28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geahndet. Dabei ist die Spanne breit gefächert, angefangen der bei Zigarettenkippe, die achtlos auf die Straße geworfen wird, bis zur illegalen Entsorgung von Sperrmüll oder Gefahrstoffen in der Natur.