Tierische Nebenprodukte

Werden Unternehmer*innen auf einer der Stufen der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten tätig, muss dies dem zuständigen Veterinäramt vor Aufnahme der Tätigkeit nach Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur behördlichen Registrierung angezeigt werden (Registrierung).

Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe bedürfen jedoch einer Zulassung nach Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die gesondert zu beantragen ist. Dazu zählen beispielsweise herstellende Unternehmen von Futtermitteln (sog. BARF-Futter) oder organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln sowie Transporttätigkeiten zur Kremierung von toten Heimtieren.

Weitere Informationen und Anträge gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

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