Nutzung von Turnhallen durch Sportvereine während der Sanierungsarbeiten

12.06.2017

Die Stadt plant umfangreiche Sanierungsarbeiten an Schulturnhallen im gesamten Stadtgebiet. Während der Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms sollen die Turnhallen ganzheitlich betrachtet und aufwendiger saniert werden, als ursprünglich geplant. Für die Dauer der Maßnahmen sollen die jetzt anstehenden rund 180 Sporthallen in den Ferien geschlossen werden – vor allem, damit der Schulsport wieder pünktlich starten kann. Seit Beschluss des Rates im April 2014 ist die Vergabe von Nutzungszeiten für Vereine in Schulturnhallen per Satzung geregelt. Laut Satzung bleiben Schulturnhallen in den Sommerferien und den Betriebsferien der Stadt Essen geschlossen, um eben umfangreichere Reparaturarbeiten zu ermöglichen, General- und Grundreinigungen durchzuführen und Urlaubszeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen.

Die Hallen, die in Verwaltung der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) sind, sind nicht von dieser Regelung in dieser Satzung betroffen. Dennoch ist festzustellen, dass nicht nur Schulhausmeister, sondern auch die Hallenwarte der SBE ihren Urlaub vorrangig in den Ferien nehmen müssen und zudem die Hallen der SBE, genau wie Schulturnhallen, Reparaturen und einer Grundreinigung bedürfen, die eine vorübergehende Einstellung des Sportbetriebs in den Sommerferien erfordert. Die Vereine, die durch die Regelung in der Satzung betroffen sind, können bei den SBE einen Antrag stellen und unter Angabe der Gründe Nutzungszeiten beantragen. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen werden die Anträge entsprechend bewerten und Hallenzeiten während der Sommerferien zur Verfügung stellen, wenn die Vereine beispielsweise einen überregionalen Spielbetrieb haben oder Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Ferienspatzes oder sozialer Projekte durchgeführt werden.

Stand heute liegen den SBE 41 Anträge vor, bisher wurde noch kein Antrag abgelehnt.

Sollten die bisher zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten nicht ausreichen, um den Anträgen stattgeben zu können, werden die Sport- und Bäderbetriebe Essen gemeinsam mit dem Schulamt prüfen, ob in Ausnahmefällen auch weitere Nutzungszeiten in Schulturnhallen zur Verfügung gestellt werden können.

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