Nutzung von Turnhallen durch Sportvereine während der Sommerferien – Stadt entspricht allen Anträgen der Sportvereine

03.07.2017

Nach intensiven Abstimmungen innerhalb der Verwaltung können jetzt alle Vereine, die einen Antrag auf Nutzung von Hallenzeiten gestellt haben, auch entsprechende Sportstätten während der Ferienzeit nutzen. Die Bescheide werden den Vereinen ab morgen zugestellt.

Insgesamt 80 Anträge liegen den Sport- und Bäderbetrieben vor, die in Abstimmung mit dem Schulamt der Stadt Essen jetzt auf insgesamt 41 Hallen aufgeteilt werden. Darunter sind elf Hallen der Sport- und Bäderbetriebe sowie 30 Hallen in der Verwaltung des Schulamtes.

Den Einsatzzeiten und Hallenwünschen der Sportvereine wurde dabei weitestgehend entsprochen. Eine Reinigung der 41 Hallen wird selbstverständlich trotzdem durchgeführt.

Da die diesjährige Vergabepraxis eine Ausnahme darstellt und mit hohem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden ist, regt die Verwaltung einen Vorschlag für eine Satzungsänderung für die Nutzung der Schulsporthallen während der Ferienzeiten an, der die Belange des Sports miteinbezieht.

Zum Hintergrund:

Die Stadt plant umfangreiche Sanierungsarbeiten an Schulturnhallen im gesamten Stadtgebiet. Während der Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms sollen die Turnhallen ganzheitlich betrachtet und aufwendiger saniert werden, als ursprünglich geplant. Für die Dauer der jetzt anstehenden Maßnahmen sollen die rund 180 Sporthallen in den Ferien geschlossen werden – vor allem, damit der Schulsport wieder pünktlich starten kann. Seit Beschluss des Rates im April 2014 ist die Vergabe von Nutzungszeiten für Vereine in Schulturnhallen per Satzung geregelt. Laut Satzung bleiben Schulturnhallen in den Sommerferien und den Betriebsferien der Stadt Essen geschlossen, um eben umfangreichere Reparaturarbeiten zu ermöglichen, General- und Grundreinigungen durchzuführen und Urlaubszeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen.

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