Hinweise für Vermieterinnen und Vermieter

Neues Faltblatt des JobCenters Essen

03.07.2017

Wohnungseigentümer, die Leistungsberechtigte nach dem SGB II zu ihren Mieterinnen und Mietern zählen, wenden sich bei Fragen oder Problemen oft an das JobCenter Essen. Aus Gründen des Datenschutzes darf das JobCenter Dritten gegenüber jedoch keine Aussagen über Leistungsberechtigte treffen.

Antworten auf häufig gestellte allgemeine Fragen zum Mietverhältnis hat das JobCenter Essen deshalb jetzt in einem Hinweisblatt zusammengestellt. Hierdurch haben Vermieterinnen und Vermieter ab sofort die Möglichkeit, schnell und einfach Antworten auf ihre Fragen zu finden.

Das Faltblatt enthält Informationen darüber, bis zu welcher Höhe die Miete für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger übernommen werden kann und informiert z.B. auch zu den Themen "Umzug" und "Mietkaution". Die Broschüre steht zum Download unter www.essen.de/jobcenter bereit.

Herausgegeben von:

JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Telefon: +49 201 88 56007
E-Mail: pressestelle@jobcenter.essen.de

© 2024 Stadt Essen