Ausnahmen bei den Anlieferzeiten für E-Fahrzeuge und Lastenfahrräder beschlossen

12.07.2017

Der Rat der Stadt Essen hat heute (12.7.) eine Ausnahme bei den Anlieferzeiten in den Fußgängerzonen für E-Fahrzeuge und Lastenfahrräder beschlossen.

Dafür wird die "Satzung über den Andienungsverkehr (Sondernutzung) in Fußgängerbereichen der Stadt Essen" geändert. Diese regelt, in welchen Ausnahmefällen die Essener Fußgängerzonen befahren werden dürfen.

Darin wird nun der Punkt ergänzt, dass auf Antrag Paketzustellungen bis 13 Uhr mit Elektrofahrzeugen (bis maximal 10 Kubikmeter Ladevolumen) und Lastenfahrrädern möglich sind.

Zum Hintergrund

Als erstes Logistik-Unternehmen in Essen plant die die Deutsche Post DHL Group eine Logistik-Flotte mit insgesamt 37 E-Lieferfahrzeugen aufzubauen. Als Beitrag zu einer verbesserten Luftqualität vor allem in der Innenstadt und den Stadtzentren will die Stadt Essen mit der nun beschlossenen Ausnahme einen Anreiz schaffen und auch andere Unternehmen ermutigen, ihren Flottenmix ebenfalls um umweltfreundliche Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder zu erweitern.

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