Der Monat November bringt mit Allerheiligen (Mittwoch, 1. November), dem Volkstrauertag (Sonntag, 19. November) und Totensonntag (Sonntag, 26. November) gleich drei stille Feiertage mit sich. Für diese Tage gelten besondere gesetzliche Bestimmungen.
An Allerheiligen und am Totensonntag sind folgende Aktivitäten zwischen 5 und 18 Uhr , am Volkstrauertag zwischen 5 und 13 Uhr untersagt:
An allen stillen Feiertagen sind zwischen 5 und 18 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:
An allen Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die die äußere Ruhe des Tages stören können, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.
Aufgrund von Feiertagen können Wochenmarkttermine verschoben werden oder ganz ausfallen. Weitere Informationen zum Thema Wochenmärkte gibt es hier.
Eine Übersicht rund um das Thema Sonn- und Feiertage kann hier eingesehen werden.
Auch das Rathaus bleibt an den Feiertagen geschlossen. Zum Brückentag am Montag, 30. Oktober, kann eine Übersicht der geschlossenen Dienststellen eingesehen werden.
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