Rat beschließt für 2017 zwei weitere verkaufsoffene Sonntage

22.11.2017

Der Rat der Stadt Essen hat heute (22.11.) nach erneuter Prüfung durch die Verwaltung und Anpassung der jeweiligen Veranstaltungskonzepte zwei weitere verkaufsoffene Sonntage beschlossen.

Die folgenden Veranstaltungen werden noch in diesem Jahr in Essen stattfinden:

  • 3. Dezember, Steele (1. Advent auf dem Steeler Weihnachtsmarkt),
  • 17. Dezember, Rüttenscheid (Wintermarkt).

Oberbürgermeister Kufen forderte gerichtsfeste und unbürokratische Gesetzesänderung

Angesichts der Debatte im Rat der Stadt zu verkaufsoffenen Sonntagen fordert der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen den Landesgesetzgeber zum schnellen Handeln auf.

"Wir brauchen zeitnah ein gerichtsfestes und unbürokratisches Ladenöffnungsgesetz zu verkaufsoffenen Sonntagen. Hier steht auch die neue Landesregierung im Wort, nachdem die bisherige Gesetzgebung sich in der Praxis als untauglich erwiesen hat."

Neben der Rechtssicherheit sind der Abbau von bürokratischem Aufwand und die eindeutige Definition des Anlassbezugs dringend notwendig. Ob die Formulierung im neuen Gesetzentwurf gerichtsfest ist, nach der eine Öffnung möglich sein soll, wenn "ein öffentliches Interesse" besteht, ist zumindest fraglich. Die bisherigen Anforderungen, in jedem Einzelfall Besucherprognosen vorzulegen, aus denen hervorgeht, ob die Veranstaltung oder die möglicherweise öffnenden Geschäfte Frequenzbringer sind, sind kaum leistbar und kosten viel Zeit und Geld. Auch die Vorgaben, dass Veranstaltungen nicht von Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern organisiert werden dürfen, deren Geschäfte von der Veranstaltung profitieren, oder dass es einen Bezug zwischen Veranstaltung und Sortiment der Geschäfte geben muss, sind wenig praxisnah.

"Wir brauchen eine Lösung, die die Bedürfnisse der Betroffenen im Blick hat und es dem stationären Einzelhandel nicht noch schwerer macht", so Kufen abschließend.

Zum Hintergrund

Der Rat der Stadt Essen hatte in seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres 2016 über die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet entschieden. Von insgesamt 33 eingereichten Terminvorschlägen der EMG und dem Einzelhandelsverband hat die Verwaltung insgesamt 28 Veranstaltungen zugestimmt. Die verkaufsoffenen Sonntage sollten damit an maximal elf erlaubten Kalendersonntagen in insgesamt zwölf Stadtteilen stattfinden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in einem Beschluss vom 13. März 2017 die geplanten verkaufsoffenen Sonntage 2017 in Essen zunächst untersagt.

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