Flughafen Essen/ Mülheim: Einschränkung des Hubschrauberbetriebes

Die Stadt Essen legt die Antragsunterlagen auf Änderung des Betriebes des Verkehrslandeplatzes (Hubschrauberbetrieb) ab Freitag, 15. Dezember, öffentlich aus

11.12.2017

Die Räte der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr haben festgestellt, dass die lärmintensiven Flugbewegungen mit Hubschraubern innerhalb der Ruhezeiten ein besonderes Störpotenzial sowohl für Anliegerinnen und Anlieger als auch für Bewohnerinnen und Bewohner in der weiteren Umgebung des Flugplatzes darstellen. Die immer wiederkehrenden Lärmereignisse bei Start, Landung und Überflug von Hubschraubern werden von der Bevölkerung als besonders störend empfunden und stellen eine besonders intensive Beeinträchtigung dar. Die Städte Essen und Mülheim haben deshalb in ihrer Funktion als Gesellschafter der Flughafen Essen/ Mülheim GmbH (FEM GmbH) die Geschäftsführung der FEM GmbH angewiesen, bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde mittels eines geeigneten Antrags das Privileg zur Durchführung von gewerblichen Rundflügen mit Hubschraubern in den Sperrzeiten der bisherigen Genehmigung zu unterbinden.

Der Antrag wurde inzwischen gestellt. Gegenstand der Änderung ist die Einschränkung von Abflügen und Landungen auf dem Landeplatz mit Hubschraubern sowie die Aktualisierung der in der Genehmigung enthaltenen Anwendungspflicht der Lärmschutzverordnung.

Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung informiert von Freitag, 15. Dezember, bis Donnerstag, 25. Januar, über die Änderungsunterlagen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen im Deutschlandhaus, Lindenallee 10, in der 5. Etage, Raum 501, einsehen. Der Ausstellungsraum ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

Einwände gegen die Änderungen nehmen bis zum 8. Februar die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf (alternative Postanschrift: Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) und das Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Deutschlandhaus, Lindenallee 10, 45127 Essen, entgegen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.

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