Das Stadtbild verändert sich – Rat der Stadt Essen beschließt drei Bebauungspläne

13.12.2017

In seiner heutigen Sitzung (13.12.) hat der Rat der Stadt Essen drei Bebauungspläne beschlossen: Die "Flachdachbegrünung Essener Innenstadt" in den Stadtteilen Stadtkern und Ostviertel, den Plan "Huyssenallee/ Heinrichstraße" im Südviertel und den Bebauungsplan "Wittekindstraße/ Walpurgisstraße" in Rüttenscheid.

Zum Plan "Flachdachbegrünung Essener Innenstadt"

Vor dem Hintergrund des Klimawandels haben sowohl Flachdächer als auch die Oberflächen nicht überbauter Tiefgaragen großes ökologisches Potenzial. Nach einer aktuellen Erhebung sind etwa 28 Hektar der Dachflächen in der Essener Innenstadt Flachdächer, wobei diese aber nur zu einem Bruchteil begrünt sind.

Hier kommt nun der neue Bebauungsplan ins Spiel. Er zielt darauf ab, die Anwendung der Dachbegrünung als Baustein einer nachhaltigen Entwicklung in der Essener Stadtplanung zu stärken und gleichzeitig eine höhere Qualität in der Umsetzung zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft hauptsächlich den Stadtteil Stadtkern sowie Teile des Ostviertels.

Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, für einen größeren, räumlich zusammenhängenden Innenstadtbereich bei der Errichtung von Gebäuden mit Flachdächern und leicht geneigten Dächern sowie bei Oberflächen von nicht überbauten, neuen Tiefgaragen eine Pflicht zur Dachbegrünung festzusetzen. Die Begrünungspflicht entsteht, wenn durch baugenehmigungspflichtige Maßnahmen Dachflächen geändert oder neu geschaffen werden.

Zum Plan "Huyssenallee/ Heinrichstraße"

Das circa 0,38 Hektar große Plangebiet im Südviertel liegt an der Huyssenallee gegenüber dem Saalbau. Beabsichtigt ist der Abbruch des bestehenden Gebäudekomplexes mit Ausnahme eines vermieteten Gebäudeteils an der Huyssenallee. Anschließend soll die Neubebauung in prägnanter und moderner Architektur- und Formensprache folgen. Insbesondere durch ein circa 60 Meter hohes Wohnhochhaus soll ein städtebaulicher Akzent an der Huyssenallee gesetzt werden.

Mit der Planung eröffnet sich die Chance, an der Nahtstelle zwischen der Innenstadt und dem attraktiven und gefragten Stadtteil Rüttenscheid ergänzende Wohnbauflächen zu entwickeln. Neben der Entwicklung von frei finanziertem Wohnraum soll bei der Bebauung auch die Erstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau gewährleistet werden. Daneben soll dem weiterhin bestehenden Bedarf an Büroflächen Rechnung getragen werden.

Im Vorfeld der Ratsentscheidung hat es eine rege Diskussion um die Höhe des geplanten Wohnhochhauses geben. Anwohnerinnen und Anwohner haben insbesondere zu Bedenken gegeben, dass die Höhe zu einer Verschattung der Umgebung führt.

Zum Plan "Wittekindstraße/ Walpurgisstraße"

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den ehemals gewerblich genutzten Bereich östlich des Fernwärme-Heizkraftwerkes in Rüttenscheid ist nun auch vom Rat beschlossen worden. Auf dem etwa ein Hektar großen Areal zwischen Wittekindstraße und Walpurgisstraße sind insgesamt rund 100 Wohneinheiten, teilweise öffentlich gefördert, sowie eine Kindertagesstätte mit vier Gruppen vorgesehen.

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