Geänderte Fristen der Antragsstellung für Projektanträge der Regionalen Kulturförderung

14.12.2017

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert Kulturprojekte, die geeignet sind, das vorhandene kulturelle Angebot im Rheinland zu sichern, zu stützen und zu stärken.

Nun hat der Landschaftsverband Rheinland die Fristen der Antragsstellung für Projektanträge der Regionalen Kulturförderung geändert. Dies wurde durch den Landschaftsausschuss am 13.10.2017 beschlossen.
Ab sofort sind die Anträge beim LVR bis zum 31.03. eines jeden Jahres für eine Förderung im Folgejahr einzureichen. Die Projektträger müssen damit die Anträge bis spätestens zum 28.02./29.02. eines jeden Jahres der Mitgliedskörperschaft Stadt Essen vorlegen. Das Kulturdezernat der Stadt Essen nimmt die Prüfung der Anträge und Weiterleitung vor.

Die Stadt Essen bittet daher um eine frühzeitige Antragsabgabe, da Anträge, die nach dieser Frist eingehen, leider nicht mehr weitergeleitet werden können.

Der LVR hat seine Ziele und Förderrichtlinien in einer Handreichung beschrieben, die in den Punkten 3B Antragsfrist und 3F Schlussbestimmung angepasst wurde. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kulturbüros unter der Rubrik Kulturförderung anderer Träger.

Der Kulturausschuss der Stadt Essen wurde in seiner Sitzung am 8.11.2017 informiert.

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