Gegendarstellung zum heutigen (15.12.) Bericht des Westdeutschen Rundfunks: "Wie Grün ist Essen wirklich?":

15.12.2017

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet heute in Hörfunk und Online, die Stadt Essen habe im Rahmen des Titelgewinns zur Grünen Hauptstadt Europas ihre CO2-Bilanz nicht korrekt dargestellt.

Konkret wurde der Eindruck erweckt, die CO2-Emissionen verschiedener Unternehmen (Trimet Aluminium SE, Steag, RWE AG) seien bei der Bewerbung um den europäischen Titel nicht einberechnet worden und somit der Titel zu Unrecht nach Essen gegangen. Dies ist keineswegs zutreffend. "Im Rahmen der Bewerbungsschrift, die jederzeit auf den Internetseiten der Stadt Essen öffentlich einsehbar ist, wurden die CO2-Bilanzen sowohl der Essener Bürgerinnen und Bürger als auch der ansässigen Unternehmen berücksichtigt", so Umweltdezernentin Simone Raskob. "Die methodische Grundlage der Bewerbung, aber auch der grundsätzlichen Vorgehensweise des Umweltamtes der Stadt Essen, basiert auf dem sogenannten Verursacherprinzip. Damit richtet sich das Umweltamt der Stadt Essen nach der NRW-weit durchgeführten und vom Klimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) empfohlenen Methode."

Das Verursacherprinzip stellt ein einheitliches Verfahren innerhalb der deutschen Städte dar und ermöglicht so eine nachvollziehbare Vergleichbarkeit der Städte untereinander sowie von bestimmten Zeiträumen. Damit können positive wie negative Veränderungen konsistent abgebildet werden. Das Verfahren berücksichtigt die Verbräuche der Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet sowie über Bundeskennzahlen anteilig die CO2-Emissionen aller Unternehmen. Damit sind auch die CO2-Bilanzen der oben genannten Unternehmen erfasst.

Nach dem Verursacherprinzip wird nicht zusätzlich die gesamte Produktion der jeweiligen Unternehmen erfasst, weil dies zu einer Doppelbilanzierung führen würde. Dieses von der Stadt Essen angewandte Verfahren entspricht allen Vorgaben der EU-Kommission, die den Titel jährlich vergibt. Das Unternehmen Trimet wurde zudem im Sinne der Transparenz ausdrücklich in der Bewerbungsschrift aufgeführt und erläutert.

Auch die angesprochene Kopplung von kommunalen Aktionärsanteilen an energieintensiven Unternehmen mit der CO2-Bilanz ist methodisch nicht zulässig. Im Umkehrschluss könnten Städte, die ihre Aktien verkaufen so ihre CO2-Bilanz verbessern ohne tatsächlich weniger CO2 zu verursachen.

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