Anpassung der Regelsätze bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

JobCenter Essen und Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen informieren

18.12.2017

Die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe erhalten ab 1. Januar 2018 mehr Geld.

Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende steigt um 7 Euro auf 416 Euro. Leben Erwachsene als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen sie ab Januar mit jeweils 374 Euro 6 Euro mehr als zuvor. Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die bei den Eltern leben, erhalten ein Plus von 5 Euro und damit zukünftig 332 Euro. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren steigt der Regelsatz ebenfalls um 5 Euro auf dann 316 Euro. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren werden zukünftig 296 Euro, für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 240 Euro monatlich ausgezahlt.

Die neuen Beträge werden erstmalig Ende Dezember mit der Leistung für Januar 2018 vom JobCenter beziehungsweise dem Amt für Soziales und Wohnen überwiesen. Automatisch angepasst werden auch die vom Regelbedarf abhängigen "Mehrbedarfe", wie sie zum Beispiel Alleinerziehende erhalten.
Die dazugehörigen Änderungsbescheide werden schrittweise bis zur zweiten Januarwoche versandt. Den Leistungsempfängerinnen und -empfängern entstehen dadurch keine Nachteile. Aktuelle Informationen über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Interessierte jederzeit unter www.essen.de/jobcenter.

Herausgegeben von:

JobCenter Essen
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