Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen im Jahr 2017

24.01.2018

In Essen gehört es zur Tradition, bei Alters- und Ehejubiläen zu gratulieren und Glückwünsche zu übermitteln.

450 Essener Bürgerinnen und Bürger freuten sich im Jahr 2017 über öffentliche Glückwünsche zu ihrem vollendeten 90. Lebensjahr. Weitere 92 Essenerinnen und Essener wurden anlässlich ihres 95. Geburtstages geehrt und 19 Jubilare konnten sich sogar über öffentliche Glückwünsche zum 100. Geburtstag freuen.

Insgesamt wurden im Jahr 2017 1.397 Altersjubiläen öffentlich geehrt. Der älteste Jubilar konnte dabei Glückwünsche zum 107. Geburtstag entgegennehmen.

Über ein gemeinsames Jubiläum konnten sich die Essener Ehejubilare freuen: Sechs Paare erhielten im vergangenen Jahr öffentliche Glückwünsche zur Goldenen und fünf Paare zur Diamantenen Hochzeit.

Zum 65. Ehejubiläum, der Eisernen Hochzeit, wurden vier Mal öffentliche Glückwünsche der Stadtverwaltung übermittelt. Für ganz besonders viele Ehejahre - sage und schreibe 70 Jahre - wurden zwei Paare öffentlich geehrt.

Zum Hintergrund:

Ehrung von Altersjubiläen
Allen Bürgerinnen und Bürgern, die das 80. Lebensjahr vollenden, wird ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters übersandt.

Ab dem 90. Geburtstag gratuliert der Oberbürgermeister jeder Bürgerin und jedem Bürger mit einem Glückwunschschreiben. Auf Wunsch wird dieser Glückwunsch bei einem persönlichen Besuch des zuständigen Bezirksbürgermeisters oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes NRW.

Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Ehrungen von Ehejubiläen
Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag.

Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, Rathaus, 2. Etage, Zimmer 2.28.

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch den zuständigen Bezirksbürgermeister oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Regierungspräsidentin Düsseldorf übergeben.

Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt.

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