Schöffen gesucht – nächste Amtsperiode startet am 1. Januar 2019

30.01.2018

Für die Essener Amtsgerichtsbezirke Essen, Essen-Borbeck und Essen-Steele werden über 1.000 engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Schöffinnen und Schöffen werden wollen. Schöffen werden für jeweils fünf Jahre ernannt. Die nächste Amtsperiode für die Laienrichter beginnt am 1. Januar 2019.

Der Einsatz der Schöffinnen und Schöffen erfolgt in den Strafkammern des Landgerichts Essen sowie beim Amtsgericht Essen. Das Schöffenamt ermöglicht Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit. Eine juristische Vorbildung oder Ausbildung ist nicht erforderlich. Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung und einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für Verdienstausfall und Fahrtkosten.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Auch Bewerbungen als Jugendschöffinnen und –schöffen sind wieder möglich. Personen, die als Jugendschöffe tätig sein wollen, müssen als zusätzliche Voraussetzung erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Der Rat der Stadt muss doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie letztlich benötigt werden, so dass insgesamt 2.200 Bewerberinnen und Bewerber gesucht sind.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 18. Mai um die Aufnahme in die Vorschlagslisten bewerben. Die hierfür benötigten Meldevordrucke liegen in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen aus, zum Beispiel in den Bürgerämtern und im Rathaus. Online können sich Interessenten unter www.essen.de/Schöffenwahl bewerben.

Die Beschlussfassungen über die Vorschlagslisten werden in den zuständigen Gremien bis Ende Juni erfolgen. Im Herbst 2018 wird der in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken gebildete Schöffenwahlausschuss die Schöffinnen und Schöffen auswählen. Eine entsprechende Benachrichtigung der ausgesuchten Personen erfolgt direkt durch das jeweilige Gericht.

Rückfragen zur Schöffenwahl beantwortet Dieter Bußmann, Telefon 88 – 15107.

Rückfragen zur Jugendschöffenwahl beantwortet Harald Pletzke, Telefon 88 – 51772.

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