Verbesserte Förderbedingungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau

Interessante Möglichkeiten für Investoren und Familien

07.03.2018

Nach einer Überarbeitung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) bietet die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen Bauherren ab sofort stark verbesserte Konditionen.

Für Essen gelten zukünftig bei allen Förderanträgen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau deutlich höhere Förderpauschalen als bisher. Auch die zulässigen Mieten wurden angepasst. Diese neuen Konditionen können ab sofort von Investoren beantragt werden.

Besonders interessant für Familien mit einem oder mehr Kindern sind die neuen Bestimmungen für die Förderung des Erwerbs eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Eine Förderung in Höhe eines günstigen Darlehens bis zu einer Höhe von 110.000 Euro zuzüglich eines Familienbonus von 15.000 Euro für jedes Kind ist möglich. Auch die Gewährung von Tilgungsnachlässen ist möglich. Die Fördermöglichkeiten können nicht nur für den Erwerb eines Neubaus, sondern auch beim Kauf bereits vorhandener Bausubstanz in Anspruch genommen werden. Familien mit geringem Einkommen können sich beraten lassen, ob sie die attraktiven Förderkonditionen für sich beanspruchen können.

Das MHKBG weist darauf hin, dass mit den neuen Bestimmungen die Hürden für den Eigentumserwerb deutlich gesenkt werden und betont, dass selbst genutztes Wohneigentum der beste Schutz gegen steigende Mieten bedeutet und somit auch ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge sein kann.

Ein weiterer Förderschwerpunkt liegt auf der Modernisierung von Wohnungsbeständen. Besonders der Abbau von Barrieren und die Verbesserung der Energieeffizienz liegen hier im Fokus und können gefördert werden.

Zum Hintergrund

Das MHKBG prüft regelmäßig die Kosten und die Bedarfe aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Für Essen wurde nun festgestellt, dass sowohl im Mietwohnungsmarkt als auch im Eigentumsmarkt eine stark angespannte Nachfrage mit einem derzeit sehr hohen Preisniveau herrscht und zukünftig mit weiter steigenden Kosten zu rechnen ist. Mit der daraus resultierenden höheren Einstufung der Stadt steigen auch die Fördermöglichkeiten durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Für weitergehende Informationen zum Förderrecht, zum Verfahrensablauf, aber auch für individuelle Beratungen und Hilfestellungen zu einzelnen Förderungsvoraussetzungen und für die Prüfung eingehender Förderanträge ist die Stadt Essen zuständig. Beim Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern +49 201 88 68411, +49 201 88 68413, +49 201 88 68422, +49 201 88 68423 sowie +49 201 88 68424 zu erreichen. Anfragen per E-Mail können an wohnungsbaufinanzierung@amt68.essen.de gerichtet werden.

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