Die Stadt Essen hat auf Grundlage des Essener Mietspiegels 2018 die Obergrenzen für die Kosten der Unterkunft für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen ab dem 1. März angepasst.
Die Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich Betriebskosten ohne Heizkosten) für Leistungsberechtigte des Job Centers Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen betragen nun:
Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag der angemessenen Unterkunftskosten um 76,40 Euro.
Innerhalb der Mietobergrenzen können leistungsberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Essen ihren individuellen Wohnbedarf nach Größe der Wohnung, Wohnlage und Ausstattung eigenverantwortlich festlegen.
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