Allgemeinverfügung zur Einrichtung eines Sperrbezirks zum Schutz von Bienen vor der Amerikanischen Faulbrut

22.03.2018

Die Stadt Essen hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Bienen erlassen, nachdem in Essen-Horst der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wurde. Im Rahmen der Verfügung wird ein Sperrbezirk festgelegt, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Dieser betrifft auch das Essener Stadtgebiet.

Bei der Erkrankung handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab. Das hat wiederum zur Folge, dass die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und dieses schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.

Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.

Die Allgemeinverfügung wurde am Dienstag (20.3.) bekannt gegeben und ist am Mittwoch (21.3.) in Kraft getreten.

Für alle Bienenhaltungen im Sperrbezirk wird Folgendes angeordnet:

1. Alle Bienenvölker und Bienenstände sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Die Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen sind verpflichtet, zur Durchführung von Untersuchungen entsprechende Unterstützung zu leisten.

2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus dem Bienenstand entfernt werden.

3. a) Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen entfernt werden, wenn sie an einen Wachs verarbeitenden Betrieb, der über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügt, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.

3. b) Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, darf abgegeben werden.

4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Der Sperrbezirk in Horst wird in seiner äußeren Ausdehnung wie folgt begrenzt:

Norden/ Osten:

Bochumer Landstraße – bis zur Stadtgrenze Bochum – Stadtgrenze Bochum Richtung Süden bis zum nördlichen Ruhrufer

Süden/ Westen:

Nördliches Ruhrufer bis zur Kurt-Schumacher-Brücke – Henglerstraße – Bochumer Landstraße

Jeder Verdacht auf Amerikanische Faulbrut ist dem Veterinäramt unverzüglich unter der Telefonnummer 88 59600 anzuzeigen.

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