Stellungnahme der Stadt Essen zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessungsgrundlage der Grundsteuer

10.04.2018

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht umso mehr deutlich, dass Bund und Länder jetzt schnell handeln und einen Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer auf den Weg bringen müssen. Die Zeit drängt und eine Neuregelung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist für die Kommunen zwingend notwendig. Allein für die Stadt Essen ist die Grundsteuer B mit einer Höhe von über 134 Millionen Euro eine der entscheidenden Planungsgrundlagen im Haushalt der Stadt.

Auch die Bürgerinnen und Bürger brauchen Klarheit, welche Kosten ihnen zukünftig für das Wohnen im eigenen Zuhause oder in der angemieteten Wohnung entstehen.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen