BAFöG für Schülerinnen und Schüler: Jetzt Förderung für das kommende Schuljahr beantragen

27.04.2018

Das Amt für Ausbildungsförderung weist darauf hin, dass Essener Schülerinnen und Schüler, die im vergangenen Schuljahr Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten haben und im Schuljahr 2018/ 2019 weiterhin in Anspruch nehmen möchten, diese erneut beantragen müssen. Eine rückwirkende Leistungsgewährung ist nicht möglich. Deshalb sollten Anträge möglichst frühzeitig vor den Sommerferien, spätestes aber bis Ende August gestellt werden. BAföG-Leistungen können erst ab dem Monat der Antragstellung, frühestens aber ab dem Monat des Schuljahresbeginns gewährt werden.

Gleiches gilt für die Erstanträge derjenigen Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr eine förderungsfähige Ausbildung beginnen werden. Wichtiger Hinweis: Bei Antragstellung ist immer die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) anzugeben.

Die Antragsstellung ist beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Essen, Kopstadtplatz 12, persönlich oder auf dem Postweg möglich. Das Amt für Ausbildungsfördernug ist montags von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 15 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr geöffnet.

Kontaktdaten des Amtes für Ausbildungsförderung:
0201 88-51355
Seite des Amtes für Ausbildungsförderung

Herausgegeben von:

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I. Hagen 26
45121 Essen
Telefon: +49 201 88 51002
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