Oberbürgermeister mahnt gerechte Verteilung von Finanzmitteln in NRW an

06.06.2018

Im Rahmen der aktuellen Mitgliederversammlung des nordrhein-westfälischen Deutschen Städtetags ging es auch um die angemessene Finanzierung von städtischen Aufgaben. Nordrhein-Westfalen ist in weiten Teilen des Landes städtisch geprägt. Etwa zwei Drittel seiner Bürgerinnen und Bürger leben in großen und größeren Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Dies schlägt sich auch bei der Verteilung der Finanzen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nieder.

"Die Städte in Nordrhein-Westfalen übernehmen wichtige Aufgaben für die gesamte Region", so Oberbürgermeister Thomas Kufen während der Mitgliederversammlung. "Deshalb sollten die großen Städte auch weiterhin von einer höheren Schlüsselzuweisung profitieren und das bewährte Verfahren erhalten bleiben. Mit derzeit 590.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt die Stadt Essen im Herzen der Metropolregion Ruhr. Als Konzern- und Wirtschaftsstandort sowie Universitäts- und Wissenschaftsstadt sind wir Jobmotor einerseits, andererseits belasten die steigenden Sozialausgaben den städtischen Haushalt. Ob bei der Integrationspauschale, dem Ausbau der Infrastruktur oder den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommt es für uns darauf an, dass die finanziellen Lasten gerecht und nach angemessener Sozialkomponente verteilt werden. Die NRW-Städte finanzieren somit Leistungen und Aufgaben für das gesamte Land. Deshalb ist darauf zu achten, dass bei zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 11,7 Milliarden Euro die erfolgreiche Umsetzung des Stärkungspakts nicht gefährdet wird."

Zum Hintergrund:

Drei Viertel der Landeszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich entfallen auf die großen und größeren Städte. Damit erhalten diese Städte pro Kopf höhere Schlüsselzuweisungen als kleinere Städte und Gemeinden. Dies wird im ländlichen Raum als Ungerechtigkeit wahrgenommen. Sehr massiv wird an die 2017 ins Amt gewählte Landesregierung die Forderung herangetragen, strukturelle Korrekturen an der Finanzmittelverteilung vorzunehmen. Der Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen im Landtag sieht entsprechende Überprüfungen des kommunalen Finanzausgleichs vor. Derzeit läuft ein Vergabeverfahren für ein finanzwissenschaftliches Gutachten zur Überprüfung des Hauptansatzes im kommunalen Finanzausgleich.

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