Als Schöffin oder Schöffe beim Essener Jugendgericht Gerichtsverfahren von der Richterbank erleben

07.06.2018

Seit Januar 2018 konnten sich Essener Bürgerinnen und Bürger freiwillig zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 melden. Da die für die Jugendkammern benötigten 520 Vorschläge leider noch nicht vorliegen, können sich Interessierte weiterhin bewerben. Damit möchte die Stadt Essen der Verpflichtung Essener Bürgerinnen und Bürger für dieses Ehrenamt zuvorkommen, die der Stadtverwaltung theoretisch möglich ist.

Alle Interessierte, die am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Essen wohnen sowie in der Jugenderziehung oder im Umgang mit Jugendlichen erfahren sind, werden gebeten, sich umgehend zu melden: Entweder online unter www.essen.de/Schöffenwahl, oder bei Harald Pletzke, Jugendamt der Stadt Essen, Telefon: +49 201 88 51772, E-Mail: harald.pletzke@jugendamt.essen.de.

Sie sind sich unsicher, ob Sie für das Schöffenamt in Frage kommen oder haben weitere Fragen zur Wahl? Auch Rückfragen zur Jugendschöffenwahl beantwortet Harald Pletzke gerne.

Die Beschlussfassungen über die Vorschlagslisten werden in den zuständigen Gremien bis Ende Juni erfolgen. Im Herbst 2018 wird der in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken gebildete Schöffenwahlausschuss die Schöffinnen und Schöffen auswählen. Eine entsprechende Benachrichtigung der ausgesuchten Personen erfolgt direkt durch das jeweilige Gericht.

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