Rat beschließt Satzungsänderung zur Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze in den Sommerferien

13.06.2018

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (13.6.) die Änderung der bestehenden Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze beschlossen. Damit kann der Essener Vereins- und Leistungssport für die unterjährig zugewiesenen Trainingszeiten zukünftig auch in den Sommerferien die Essener Sportstätten nutzen.

Die Verwaltung entspricht damit dem Wunsch vieler Vereine, den Leistungssportlerinnen und -sportlern eine intensivere Saisonvorbereitung zu ermöglichen.
Die schriftlichen Anträge sind jeweils zu Beginn des Kalenderjahres, spätestens jedoch bis zu den Osterferien bei der Stadtverwaltung einzureichen. Für die diesjährigen Sommerferien sollten die Anträge der Verwaltung bis 15. Juni vorliegen.

Für die Nutzer städtischer Sportplätze wird einmalig eine generelle Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigung wird bis auf Widerruf gelten. Eine Antragstellung durch die nutzenden Vereine ist hier nicht notwendig.

Die Satzungsänderung beinhaltet zudem den Ausschluss der Nutzung städtischer Sportstätten für politische Veranstaltungen innerhalb von drei Monaten vor Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

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