Einbürgerung rechtzeitig beantragen – Hinweis für britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

29.06.2018

Die Ausländerbehörde der Stadt Essen weist darauf hin, dass britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29.03.2019 die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft nicht mehr zur Verfügung steht.

Im Falle einer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ist es daher nicht mehr möglich die britische Staatsangehörigkeit zu behalten.

Die Bearbeitung eines Einbürgerungsverfahrens kann einige Monate dauern. Daher sollten entsprechende Anträge nun zügig gestellt werden.

Für eine entsprechende Beratung steht das Team der Einbürgerungsabteilung unter der Rufnummer +49 201 88 32720 gerne zur Verfügung.

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