Radschnellweg RS 1 nimmt wieder Fahrt auf

Ergebnis der Machbarkeitsstudie: Strecke zwischen Eltingviertel und Krayer Bahnhof realisierbar

06.09.2018

Die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW mbH (BEG), die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, der Landesbetrieb Straßen NRW und die Stadt Essen haben heute (6.9.) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur weiteren Planung des Radschnellwegs (RS 1) zwischen der Gladbecker Straße und dem weiteren östlichen Verlauf bekannt gegeben. Das Ergebnis: Der Radschnellweg kann auf dem vorgesehenen Weg realisiert werden.

Damit steht fest, dass die weiteren Planungen, die Durchführung der notwendigen Planungsverfahren, der Umbau der Bahnanlagen und der Bau des Radweges auf den Weg gebracht werden können. Unabhängig davon kann das Bebauungsplanverfahren für das Eltingviertel umgehend fortgeführt werden.

Prüfungen der Machbarkeit sind abgeschlossen

Als Grundlage für die Planung des RS 1 dient eine vom Regionalverband Ruhr (RVR) erstellte Machbarkeitsstudie. Im Zuge der weiteren Planung der Fahrradschnellstraße vom Eltingviertel bis zum Krayer Bahnhof stellte sich heraus, dass eine Reihe von technischen Belangen zu beachten sind, für die die RVR-Studie bisher keine Antworten bietet.

Dabei handelt es sich unter anderem um die Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen der angrenzenden Firma Evonik Industries und um Konflikte der geplanten Trassierung des RS 1 mit bahnbetrieblich notwendigen Gleisen und Oberleitungen der Deutschen Bahn AG.

Im Auftrag der BEG hat die "IVB Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Baumanagement mbH" in den letzten Monaten die erforderlichen Prüfungen zur Machbarkeit für den Radschnellweg vorgenommen, die aufzeigen, wie der RS 1 technisch, rechtlich und strukturell umsetzbar ist.

Die nächsten Schritte

Die BEG, die Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Straßen NRW und die Stadt Essen haben sich darauf verständigt, dass nunmehr die weiteren Arbeitsschritte und die detaillierte Zeitplanung abgestimmt werden können. Hierzu zählen insbesondere die Kostenplanung für die Erstellung der vorlaufenden Arbeiten, die Klärung der Fragen zur Finanzierung sowie die noch abzuschließenden vertraglichen Grundlagen.

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