Besondere Regelungen zu den stillen Feiertagen im November

29.10.2018

Gleich drei stille Feiertage finden im Monat November statt: An Allerheiligen (1. November) gedenken die Christen ihrer Heiligen, der Volkstrauertag (18.11.) ist ein staatlicher Gedenktag, der an die Kriegstoten und Opfer von Gewaltbereitschaft und Gewaltherrschaft erinnert, und der Totensonntag (25.11.) ist der Gedenktag der evangelischen Kirche für die Verstorbenen. Für die stillen Feiertage gelten besondere gesetzliche Vorschriften.

An Allerheiligen und am Totensonntag sind folgende Aktivitäten zwischen 5 und 18 Uhr, am Volkstrauertag zwischen 5 und 13 Uhr untersagt:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen,
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen,
  • Zirkusveranstaltungen,
  • Volksfeste,
  • der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden,
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie
  • die gewerbliche Annahme von Wetten.

An allen stillen Feiertagen sind zwischen 5 und 18 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:

  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb und
  • alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.

An allen Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die die äußere Ruhe des Tages stören können, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.

Aufgrund von Feiertagen können Wochenmarkttermine verschoben werden oder ganz ausfallen. Weitere Informationen zum Thema Wochenmärkte gibt es hier.

Eine Übersicht rund um das Thema Sonn- und Feiertage kann hier eingesehen werden.

Auch das Rathaus bleibt an den Feiertagen geschlossen.

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