Gleich drei stille Feiertage finden im Monat November statt: An Allerheiligen (1. November) gedenken die Christen ihrer Heiligen, der Volkstrauertag (18.11.) ist ein staatlicher Gedenktag, der an die Kriegstoten und Opfer von Gewaltbereitschaft und Gewaltherrschaft erinnert, und der Totensonntag (25.11.) ist der Gedenktag der evangelischen Kirche für die Verstorbenen. Für die stillen Feiertage gelten besondere gesetzliche Vorschriften.
An Allerheiligen und am Totensonntag sind folgende Aktivitäten zwischen 5 und 18 Uhr, am Volkstrauertag zwischen 5 und 13 Uhr untersagt:
An allen stillen Feiertagen sind zwischen 5 und 18 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:
An allen Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die die äußere Ruhe des Tages stören können, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.
Aufgrund von Feiertagen können Wochenmarkttermine verschoben werden oder ganz ausfallen. Weitere Informationen zum Thema Wochenmärkte gibt es hier.
Eine Übersicht rund um das Thema Sonn- und Feiertage kann hier eingesehen werden.
Auch das Rathaus bleibt an den Feiertagen geschlossen.
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