Sportmeisterehrung 2019 - Anmeldefrist endet am 26. November

05.11.2018

Die Anmeldefrist für die Sportmeisterehrung, die im März/ April 2019 stattfinden soll, endet am Montag, 26. November. Sollten danach noch offizielle Wettkämpfe stattfinden, können dort errungene Titel noch bis zum 17.12.2018 nachgemeldet werden. Vereine müssen ihre Mitglieder, die die Ehrungskriterien erfüllen, beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, Esther Bergedick, Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen, melden. Im kommenden Jahr wird Oberbürgermeister Thomas Kufen dann die erfolgreichen Essener Athletinnen und Athleten des Jahres 2018 auszeichnen.

Gemeldet werden können Sportlerinnen und Sportler, die im Jahr 2018

  • an den Olympischen Winterspielen teilgenommen haben,
  • einen 1., 2. und/ oder 3. Platz bei Welt- und/ oder Europameisterschaften erreicht und/ oder
  • eine Deutsche oder Internationale Deutsche Meisterschaft errungen haben und/ oder
  • mit dem Silbernen Lorbeerblatt durch den Bundespräsidenten ausgezeichnet wurden.

Die Erfolge müssen von einem dem Olympischen Deutschen Sportbund (DOSB) angeschlossenen Fachverband als solche anerkannt sein.

Diese Kriterien gelten sowohl für die Elite- und Leistungsklasse, als auch für die Junioren-, Jugend- und Schülerklassen. Eine Ehrung von Seniorensportlerinnen und -sportlern ist laut Satzung grundsätzlich nicht vorgesehen.

Anmeldeformulare können per E-Mail an esther.bergedick@protokoll.essen.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 201 88 15316 angefordert werden.

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