Gradierwerk im Grugapark soll im Frühjahr 2020 wieder öffnen

Grün und Gruga legt erste Planungen für Sanierung und Modernisierung vor. Kostenschät-zung liegt bei 300.000 Euro.

06.11.2018

Wie geht es mit dem Gradierwerk im Grugapark Essen weiter? Mit dieser Frage setzte sich heute (6.11.) der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Grün und Gruga (AUVG) auseinander. Das Gradierwerk musste im Frühjahr 2018 abgestellt und gesperrt werden. Die Gründe: Äußerliche Schäden am Holz und Korrosionsschäden an den Verbindungen am Turm und am oberen Wartungsgang. Seitdem hat Grün und Gruga Essen mit der Unterstützung von Expertinnen und Experten nach einer Lösung gesucht, wie das Gradierwerk möglichst schnell wieder in Betrieb genommen und den Besucherinnen und Besuchern des Grugaparks zugänglich gemacht werden könnte. Jetzt wurde eine Lösung gefunden: Für 300.000 Euro wird das Gradierwerk saniert und modernisiert. Im Frühjahr 2020 soll es wieder in Betrieb gehen.

"Das Gradierwerk, das 2004 von der van Eupen-Stiftung für Umweltschutz finanziert wurde, ist sehr beliebt bei den Essenerinnen und Essenern. Deshalb freue ich mich sehr, dass das Gebäude entgegen der ersten Empfehlungen nicht abgerissen werden muss, sondern technisch und wirtschaftlich darstellbar saniert werden kann. Wir sind nun einen entscheidenden Schritt weiter gekommen und können erste detaillierte Planungen und Kostenschätzungen vorlegen", sagt Simone Raskob, Umwelt-, Bau- und Sportdezernentin der Stadt Essen. Architekt Andreas Schröder, der 2004 gemeinsam mit dem Statiker Berndt Schneidereit das Bauwerk errichtet hatte, stellte den aktuellen Planungsstand und zwei Varianten zur Sanierung vor. Eine Instandsetzung in einem Schritt mit einer Realisierung bis Frühjahr 2020 (ca. 300.000 Euro netto) und eine schrittweise Instandsetzung mit einem Zeitaufwand von drei bis vier Jahren (ca. 474.000 Euro netto). Grün und Gruga hat sich auf Empfehlung des Architekten für die erste Variante entschieden – nicht nur, weil sie wirtschaftlicher ist, sondern auch, weil ohne den Austausch des Schwarzdorns, der erst im Winter 2019/ 2020 wieder lieferbar sein wird, ein vorzeitiger Betrieb nicht möglich wäre. Der Schwarzdorn, der derzeit im Gradierwerk verbaut ist, ist von Algen befallen, was einen unangenehmen Gestank produzieren würde, wenn die Anlage vorzeitig wieder anlaufen würde. Die erforderlichen Mittel sollen im Rahmen einer im Jahresabschluss 2018 zu bildenden Instandhaltungsrückstellung zur Verfügung gestellt werden. Vorbereitende Planungsmaßnahmen können noch 2018 beginnen. Nach der heutigen Kenntnisnahme durch den AUVG soll der Bau- und Finanzierungsbeschluss Anfang des Jahres 2019 in einer der nächsten Sitzungen gefasst werden.

Sanierung und neue Soletechnik

Das Gradierwerk weist alterstypische Schäden in der Holzkonstruktion auf, jedoch ist die statisch tragende, innere Holzkonstruktion nur geringfügig beschädigt. Der Schwarzdorn muss aufgrund der normalen Haltbarkeit von etwa 15 Jahren erneuert werden. Zur wirtschaftlichen Optimierung der späteren Betriebskosten ist zudem geplant, die Soletechnik zu erneuern: Der momentane Zustand ist nicht mehr Stand der modernen Gradierwerkstechnik, da alle Arbeiten zum Betrieb momentan von Hand auszuführen sind, was einen hohen Personaleinsatz pro Woche erfordert. Die neue Technik mit automatisierter Steuerung sieht nur noch technische Kontrollen vor, da Wassernachspeisung, Überwachung der Solekonzentration, Nachspeisung mit flüssiger Natursole, Soleverteilung mittels Edelstahlrohren und Düsen, witterungsabhängige Steuerung (Abschaltung bei Starkwind, Erhöhung des Durchflusses entsprechend der Sonneneinstrahlung) automatisch geschehen. Bei 40 Wochen Betrieb zukünftig mit einer Einsparung von 320 Arbeitsstunden pro Jahr gerechnet werden.

Umfangreiche Untersuchungen

Bis zur Präsentation im Ausschuss wurden verschiedene Expertinnen und Experten zurate gezogen: Nachdem die Schäden am Gradierwerk im Frühjahr aufgefallen waren, wurde ein Ingenieurbüro mit einem ersten Gutachten über den Zustand des Bauwerkes beauftragt. Dieses empfahl, das Gradierwerk abzustellen und durch einen Bauzaun abzusichern, da Bauteile herunterfallen könnten. Betroffen waren die nicht vom Salzwasser umspülten oberen Bauteile und Teilbereiche des Turms. Das Ingenieurbüro schlug vor, ein Sanierungskonzept erarbeiten zu lassen. Mit dieser Zustandsfeststellung und der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit wurde eine Architektengemeinschaft mit mehrjähriger Erfahrung im Gradierwerksbau hinzugezogen. Eine erste Empfehlung lautete: Abbruch und Neuaufbau mit kompletter Neuplanung aufgrund des hohen, zimmermannmäßigen Einsatzes zum Austausch der beschädigten Bauteile. Die Baukosten des kompletten Neubaus wurden mit netto 665.200 € geschätzt.

Im August 2018 erfolgte eine zweite Untersuchung durch das Büro Schröder und den Statiker Bernd Schneidereit, die das Gradierwerk 2004 errichtet hatten. Das zuvor erstellte Holzgutachten war Basis der weiteren Betrachtung. Als Ergebnis kam heraus, dass die Sanierung des Gradierwerks technisch möglich und auch wirtschaftlich realisierbar sei. Darauf folgte die Detailplanung, die als Ergebnis die beiden nun vorgestellten Varianten ergab.

Die beiden Varianten im Detail

Die erste Variante (in einem Schritt) sieht den Ausbau der gesamten Bedornung mit Entsorgung, Freilegen der gesamten Holzkonstruktion mit Sanierung, Erneuerung der Soletechnik und Neubedornung der Gesamtanlage vor. Die Planungs- und Ausschreibungszeit beträgt etwa fünf Monate, die Bauzeit etwa drei Monate. Da der Schwarzdorn erst im Winter 2019/ 2020 wieder verfügbar sein wird, kann die Wiederinbetriebnahme im Frühjahr 2020 stattfinden können. Die Kostenschätzung für Instandsetzung der Holzkonstruktion, Neubedornung, Erneuerung der Soletechnik, Bau- und Nebenkosten liegt bei 300.000 Euro netto.

Die zweite Variante (schrittweise Bearbeitung) würde ca. 474.000 Euro netto kosten. Höhere Baukosten entstünden beispielsweise durch aufwändige Einrüstungs- und Abfangkonstruktionen sowie mehrmalige Baustelleneinrichtung. Aufgrund des heutigen Zustandes der Bedornung kann das Gradierwerk mit der alten Bedornung nicht wieder in Betrieb genommen werden, was eine schrittweise Eröffnung verhindert.

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