Pressemitteilung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu Fahrverboten in Essen

15.11.2018

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute (15.11.) ein Urteil zum Thema Dieselfahrverbote für die Stadt Essen gefällt.

Das beklagte Land NRW wurde verurteilt, den für das Stadtgebiet Essen geltenden Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 mg/m³ im Jahresmittel enthält. Dabei muss das Land NRW die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten beachten.

Nach Auffassung des Gerichts soll ein zonales Fahrverbot für insgesamt 18 Essener Stadtteile als "blaue Umweltzone" angeordnet werden sowie für eine Teilstrecke der Autobahn A 40.

Ab 1.7.2019 könnten damit für die Stadtteile Altendorf, Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Frohnhausen, Holsterhausen, Huttrop, Kray, Leithe, Nordviertel, Ostviertel, Rüttenscheid, Stadtkern, Steele, Südostviertel, Südviertel, Vogelheim und das Westviertel Fahrverbote für Benzinfahrzeuge der Klassen unter EURO 3 angeordnet werden, für Dieselfahrzeuge zunächst einschließlich EURO 4. Ab September 2019 könnten die Regelungen auch für Dieselfahrzeuge EURO 5 in Kraft treten.

"Die heutige Verurteilung des Landes trifft uns in Essen hart", sagt Oberbürgermeister Thomas Kufen nach der Urteilsverkündung. "Die Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt ausbaden, was auf Bundes- und Landesebene seit Jahren versäumt wurde. Für die Stadt Essen würde das Einrichten einer "blauen Umweltzone" bestehend aus 18 Stadtteilen bedeuten, dass sich die Verkehrsströme über das gesamte Stadtgebiet hinweg verlagern werden. Das betrifft Privat- genauso wie Wirtschaftsverkehre. Mit dem Urteil wird nicht nur eine Verlagerung des Problems in Kauf genommen, sondern auch ein wirtschaftlicher Nachteil für die Stadt Essen innerhalb der Metropole Ruhr. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Einhaltung der Grenzwerte sind selbstverständlich."

Von den Regelungen wären allein in Essen etwa 52.000 Dieselfahrzeuge und rund 27.500 Benzinfahrzeuge betroffen.

"Das Gerichtsverfahren zeigt die Begrenztheit des kommunalen Einflusses auf die Luftreinhaltung. Für die betroffenen Städte muss jetzt eine schnelle Lösung vom Bund kommen, um die heute angeordneten Fahrverbote überhaupt noch verhindern zu können. Es muss eine schnelle Soft- und Hardwarenachrüstung kommen, die nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger ausfallen darf, so Kufen weiter."

Als beigeladene Stadt wird die Stadt Essen in intensivem Austausch mit dem Land NRW und der Bezirksregierung Düsseldorf Berufung gegen das Urteil anstreben.

Zum Hintergrund:

Aktuell existiert ein Luftreinhalteplan Ruhrgebiet der in drei Teilpläne West (Bezirksregierung (BR) Düsseldorf für DU, E, MH, OB), Nord (BR Münster für GE, BOT, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel) und Ost (BR Arnsberg für BO, DO, Herne) aufgeteilt ist. Zunächst werden die Pläne in den Städten überarbeitet, wo hohe Überschreitungen der Werte vorliegen.

Der bisherige Luftreinhalteplan "Ruhrgebiet West" umfasst die vier Städte Duisburg, Oberhausen, Mülheim und Essen. Einige der im Plan dargestellten Maßnahmen betreffen die gesamte Umweltzone, andere nur die einzelnen Städte. Da Essen die höchste Überschreitung der Werte aufweist, ist hier die Fortschreibung zuerst angepackt worden und zwar so, dass sie bei Fortschreibung des Gesamtplans eingegliedert werden kann.

An den zehn aktiven Messstellen in der Stadt werden die Werte an fünf Stellen überschritten. Deshalb hat die Bezirksregierung zusammen mit der Stadt Essen und unter Berücksichtigung von Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Essen erarbeitet. Unterstützt wurde sie dabei durch eine Projektgruppe mit Vertretern unter anderem von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr.

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