Landeserstattung für Flüchtlingsunterbringung ist zu niedrig

Auch Zahlungen für die Personengruppe der Geduldeten müssen auf den Prüfstand

27.11.2018

Die Kostenpauschale, die das Land Nordrhein-Westfalen den Städten für die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung zahlt, ist zu niedrig. Zu diesem Ergebnis kam jetzt eine Evaluation, die vom Land NRW gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden NRW in Auftrag gegeben wurde. Für das Jahr 2017 wurden in den Kommunen die entstandenen Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen quartalsweise erhoben. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen nun Verhandlungen über die Höhe der monats- und personenscharfen Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)-Pauschale geführt werden.

"Eine Anpassung der Landeserstattung ist auch für Essen dringend erforderlich. Wir müssen nun kurzfristig eine Novellierung des FlüAG erreichen - nicht nur aufgrund der Höhe der Pauschalen, sondern auch, weil wir aufgrund der jetzigen Regelungen auf Kosten sitzen bleiben. In 2018 liegt der durchschnittliche Anteil der erstattungsfähigen Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei 43 Prozent. Wir als Kommune benötigen eine stärkere finanzielle Unterstützung durch das Land", sagt Oberbürgermeister Thomas Kufen.

Derzeit zahlt das Land NRW eine Pauschale von 10.392 Euro pro Flüchtling pro Jahr. Die Kosten der Stadt Essen lagen durchschnittlich bei 12.961 Euro. Im Vergleich dazu lag der Kostendurchschnitt aller NRW-Kommunen bei 13.274 Euro, der Durchschnitt aller kreisfreien Städte sogar bei 16.258 Euro. Die Stadt Essen liegt also deutlich unter dem Durchschnitt und auch unter einer Empfehlung, die von den Gutachtern, die die Evaluation erstellt haben, ausgesprochen wurde. Trotzdem lagen die ungedeckten Kosten für die Unterbringung und Betreuung für die Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2017 bei rund 40 Millionen Euro.

Neben der Höhe der Pauschalen kritisieren die kommunalen Spitzenverbände auch die Dauer der Zahlungen für die Personengruppe der Geduldeten: Das Aufenthaltsgesetz legt fest, dass die Kommunen die Monatspauschale für die Geduldeten für einen Zeitraum von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht erhalten. Damit liegt der Anteil der erstattungsfähigen Personen in der Stadt Essen bei lediglich 43 Prozent.

Die Erhebung der Kosten erfolgte nach festgelegten Kriterien: Neben Personal-, Sach-, Transfer- und Geschäftsaufwendungen der Sozialverwaltung flossen auch Aufwendungen der Immobilienwirtschaft wie beispielsweise Mieten und Instandhaltungsaufwendungen sowie weitere Overhead-Kosten mit in die Kostenbetrachtung. Der Kostenschwerpunkt lag mit über 90 Prozent im Amt für Soziales und Wohnen.

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