Wer zahlt was und wie lange im Krankheitsfall?

Informationsveranstaltung mit AOK Regionaldirektor Rainer Voss zum Thema Lohnfortzahlung

27.11.2018

Fragen rund um die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall und auch die Frage der Refinanzierung der Arbeitgeberaufwendungen behandelt AOK Regionaldirektor Rainer Voss in einer Informationsveranstaltung am 3. Dezember ab 18:00 im Philippusstift Borbeck Haus F, Hülsmannstraße 17 in 45355 Essen.

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel bis zu sechs Wochen das Recht auf Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Aber was ist, wenn man innerhalb eines Jahres mehrmals aufgrund derselben Diagnose arbeitsunfähig wird? Diese und Fragen aus dem Publikum beantwortet Rainer Voss in der ca. 90-minütigen Veranstaltung im Rahmen der Patientenhochschule. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei.

Herausgegeben von:

AOK Rheinland/Hamburg - Regionaldirektion Essen - Mülheim an der Ruhr
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