Bürgerbegehren "Zeitlich befristetes Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz" ist zulässig

28.11.2018

Der Rat der Stadt Essen hat das Bürgerbegehren "Zeitlich befristetes Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz" in seiner heutigen (28.11.) Sitzung zugelassen. Nötig waren dafür 2.612 gültige Unterschriften, eingereicht wurden zum Stichtag 22.11.2018 2.784 gültige Stimmen.

Inhaltlich richtet sich das Bürgerbegehren gegen die Ablehnung der Anträge der FDP vom 07.11.2017 und der Werbegemeinschaft Essen-Kupferdreh vom 10.04.2018 in der Bezirksvertretung VIII der Stadt Essen. Die Antragsteller forderten jeweils die Einrichtung einer vorübergehenden Parkerlaubnis auf dem Marktplatz bzw. die Teilfreigabe des Kupferdreher Marktplatzes zur zeitlich befristeten Beparkung. Das Bürgerbegehren will ein zeitlich befristetes Parken möglich machen.

Das Bürgerbegehren ist an keine Frist gebunden, da es ein initiierendes Verfahren ist und nicht auf die Aufhebung eines Beschlusses des Rates oder der Bezirksvertretung zielt.

Der Rat der Stadt hatte lediglich über die Zulässigkeit der Verfahren zu entscheiden; die Bezirksvertretung VIII entscheidet, ob sie dem Begehren beitreten wird. Folgt die Bezirksvertretung dem Bürgerbegehren nicht, kann theoretisch ein Bürgerentscheid erfolgen.

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