Höhere Regelsätze bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

JobCenter und Amt für Soziales und Wohnen informieren

18.12.2018

Ab Januar 2019 erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe bundesweit mehr Geld. Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende steigt von 416 Euro auf 424 Euro. Erwachsene, die in einem Haushalt als Paar zusammenleben, erhalten mit 382 Euro pro Person ebenfalls jeweils acht Euro mehr. Für junge Erwachsene unter 25 Jahren, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, steigt die Leistung um sieben Euro auf 339 Euro.

Jugendliche vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten zukünftig 322 Euro statt wie bisher 316 Euro. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren beträgt der monatliche Regelsatz statt bisher 296 Euro ab Januar 302 Euro. Für Kinder unter sieben Jahren werden mit 245 Euro fünf Euro mehr ausgezahlt.

Die neuen Beträge werden vom Amt für Soziales und Wohnen sowie vom JobCenter erstmalig Ende Dezember mit der Leistung für Januar ausgezahlt. Die an die Regelsätze gekoppelten sogenannten Mehrbedarfe, wie sie zum Beispiel Alleinerziehende erhalten, werden ebenfalls automatisch angepasst.

Informationen zur Grundsicherung in Essen erhalten Interessierte auch unter www.essen.de/jobcenter und unter www.essen.de/soziales.

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