Bürgerentscheid "Zeitlich befristetes Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz" im Stadtbezirk VIII am 24. Februar

Wahlamt gibt wichtige Hinweise zur Teilnahme an dem Bürgerentscheid

25.01.2019

Im Vorfeld des Bürgerentscheides im Stadtbezirk VIII am Sonntag, 24. Februar, fasst das Wahlamt wichtige Details und Termine zusammen, die mit den Themen Abstimmungsberechtigung, Abstimmungsbenachrichtigung und Abstimmung per Brief in Verbindung stehen.

Die etwa 44.000 Abstimmungsberechtigten in den Stadtteilen Burgaltendorf, Byfang, Heisingen, Kupferdreh, Überruhr-Hinsel und Überruhr-Holthausen sind aufgefordert, über folgende Fragestellung abzustimmen: "Sind Sie dafür, dass das Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz während der Umbauphase unter der Autobahnbrücke außerhalb der Wochenmarktzeiten mit Parkscheibenregelung erlaubt wird?". Diese Frage ist mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheides die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 16 Tagen im Gebiet des Stadtbezirkes VIII – also in den Stadtteilen Burgaltendorf, Byfang, Heisingen, Kupferdreh, Überruhr-Hinsel oder Überruhr-Holthausen der Stadt Essen – seinen Hauptwohnsitz innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Recht zur Teilnahme an einer Kommunalwahl ausgeschlossen ist.

Die Benachrichtigungskarten werden bis zum 2. Februar an alle Abstimmungsberechtigten versandt. In einer Informationssammlung zum Bürgerentscheid sind die Stellungnahmen der Initiatoren des Bürgerbegehrens, der in der Bezirksvertretung VIII vertretenen Fraktionen und des Bezirksbürgermeisters zusammengefasst. Diese Informationssammlung steht unter www.essen.de/bürgerentscheid zur Ansicht und zum Download bereit.

Es liegen außerdem gedruckte Exemplare in den Rathäusern Kupferdreh und Heisingen, im Stadtbad Kupferdreh, in der Stadtbibliothek Überruhr, im Mineralienmuseum in Kupferdreh, in den Bürgerämtern Gildehof und Steele, im Rathaus Porscheplatz und im Wahlamt (Kopstadtplatz 10) zur Mitnahme aus. Auf Wunsch schickt das Wahlamt die Informationssammlung per Post zu.

Wer schon vor dem 24. Februar seine Stimme abgeben möchte, kann dies ab sofort während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 8.30 bis 15.00 Uhr, freitags 8.30 bis 12.00 Uhr) in den Räumlichkeiten des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, erledigen.

Alternativ kann Briefabstimmung beantragt werden: entweder die Rückseite der Benachrichtigungskarte ausfüllen und in einem verschlossenen Briefumschlag an das Wahlamt senden oder einen Online-Antrag auf www.essen.de/bürgerentscheid stellen.

In beiden Fällen sendet das Wahlamt alle benötigten Unterlagen per Post zu.

Bei Fragen zum Bürgerentscheid hilft das Wahlamt unter der Rufnummer 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/bürgerentscheid.

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