Entwarnung nach Stoffaustritt am Müllheizkraftwerk Essen-Karnap: Messwerte sind unbedenklich

LANUV: Keine Gesundheitsgefährdung. Stoffkonzentration im Aktivkoks-Granulat deutlich unterhalb der Prüf- und Grenzwert

08.02.2019

Von dem am Montag bei einem Stoffaustritt am Müllheizkraftwerk Essen-Karnap ausgetretenen Aktivkoks-Granulat ging zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt aus. Das geht aus den Ergebnissen der Analysen u.a. auf Dioxine und PCB des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen hervor, die seit heute (8.2.) vorliegen.

Wisch- und Partikelproben an grob- und feinkörnigem Material ergaben Werte, die sämtliche Prüf- und Grenzwerte (u.a. Bundesbodenschutzverordnung) sehr deutlich unterschreiten. Die Analyseergebnisse entsprechen der üblichen Grundbelastung der Umwelt. Besonders strenge Grenzwerte wie z.B. die Bodenschutz-Prüfwerte für Spielplätze werden um das 20-fache unterschritten. (Alle Analyse-Ergebnisse können in Kürze eingesehen werden unter https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/umweltschadensfaelle/).

Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das: Alle betroffenen Flächen, wie Gärten, Wiesen und Spielplätze, sind uneingeschränkt nutzbar. Die zu Wochenbeginn vorsorglich genannten Warnhinweise können aufgehoben werden. Noch vorhandenes Aktivkoks-Granulat oder Partikel können wie normaler Straßenschmutz behandelt und entsorgt werden. Reinigungsarbeiten werden, wo gewünscht, weitergeführt.

Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner informiert RWE noch heute. Die Bürgerhotline des Kraftwerks (0201– 838 63205) bleibt in den kommenden Tagen rund um die Uhr geschaltet. Die Hotline wird ab Montag für die kommenden zwei Wochen montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr besetzt, damit betroffene Anwohner Termine zur Reinigung von Gärten und Höfen vereinbaren können. In den vergangenen Tagen haben sich rund 90 Anwohner an die Hotline gewandt. Bislang wurden zwei der vier unmittelbar betroffenen Straßenzüge mehrfach vollständig gereinigt, sowohl öffentliche als auch Privatflächen. Die Reinigung der verbleibenden Grundstücke erfolgt in den nächsten Tagen.

Die betroffenen Anlagenteile werden erst nach Freigabe der zuständigen Aufsichtsbehörde in den nächsten Tagen wieder in Betrieb genommen.

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