Verkaufsoffene Sonntage an 16 Tagen geplant

13.02.2019

Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation hat sich in seiner heutigen Sitzung (13.2.) für insgesamt 16 verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet ausgesprochen.

Folgende Terminvorschläge sowie die damit jeweils in Zusammenhang stehenden Veranstaltungen sind in Planung:

  • 10. März, Innenstadt, Abschluss Essen on Ice
  • 17. März, Rüttenscheid, Ausstellung "Equitana"
  • 7. April, Altenessen, Frühlingsfest
  • 7. April, Werden, 11. Frühjahrs-Stoff-und Tuchmarkt
  • 7. April, Steele, Marktschreier
  • 28. April, Kettwig, 9. Frühlingsfest
  • 28. April, Steele, Blumenmarkt
  • 5. Mai, Borbeck, Autoshow
  • 16. Juni, Steele, Gesundheits-und Blaulichttag
  • 7. Juli, Rüttenscheid, Kunstmeile
  • 25. August, Heisingen, Wottelfest
  • 1. September, Borbeck, Marktfest
  • 1. September, Werden, Appeltatenkirmes / -fest / Ludgerusfest
  • 8. September, Kupferdreh, Kirchweih–Kirmes
  • 8. September, Steele, Naschmarkt und Musikfest
  • 8. September, Innenstadt, Essen.Original
  • 8. September, Kettwig, 27. Brunnenfest
  • 15. September, Altenessen, Stadtteilfest; Kirmes
  • 15. September, Werden 17. Herbstliches Werden mit Bauern-, Stoff-und Tuchmarkt
  • 13. Oktober, Steele, Historischer Handwerkermarkt
  • 27. Oktober, Kettwig, 14. Kürbisfest
  • 3. November, Innenstadt, Abschluss Light Festival; Lichtwochen
  • 1. Dezember, Kupferdreh, 1. Advent
  • 1. Dezember, Steele, Weihnachtsmarkt
  • 1. Dezember, Werden, 40. Werdener Weihnachtsmarkt
  • 1. Dezember, Altenessen, Adventmarkt
  • 1. Dezember, Kettwig, Weihnachtsdorf
  • 1. Dezember, Borbeck, 66. Lichtwochen; Weihnachtsmarkt
  • 15. Dezember, Innenstadt, Internationaler Weihnachtsmarkt
  • 15. Dezember, Rüttenscheid, Weihnachts-/ Wintermarkt

Das Ladenöffnungsgesetz NRW sieht eine Anhörung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, der jeweiligen Industrie-und Handelskammer und der Handwerkskammer vor. Entsprechende Stellungnahmen wurden angefordert und sind bis Mitte Januar 2019 eingegangen.

Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Februar-Sitzung über die geplanten Sonntagsöffnungen im 1. Halbjahr bis einschließlich August 2019 entscheiden.

Zum Hintergrund:

Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 18.11.2006 in der am 30.3.2018 in Kraft getretenen Fassung. Die derzeitige Fassung enthält hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten folgende Kernpunkte:

  • Freigabe werktäglicher Öffnungszeiten von 00.00 bis 24.00 Uhr (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW)
  • Festlegung der Anzahl möglicher verkaufsoffener Sonntage auf acht je Verkaufsstelle; nicht aufeinander folgend; Öffnungszeit: 13.00 bis 18.00 Uhr (§ 6 Abs. 1 Satz 1 LÖG NRW)
  • Festlegung der innerhalb einer Gemeinde maximal freizugebenden verkaufsoffenen Sonn-oder Feiertage auf 16 je Kalenderjahr (§ 6 Abs. 4 Satz 3 LÖG NRW)
  • Abschaffung des früher notwendigen Anlassbezuges; statt dessen Anwendung beispielhafter Sachgründe, die eine ausnahmsweise Sonn-oder Feiertagsöffnung rechtfertigen und im öffentlichen Interesse liegen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW)

Der Gesetzgeber betont ausdrücklich die Notwendigkeit des Vorliegens eines öffentlichen Interesses. Danach liegt eine ausnahmsweise Ladenöffnung an Sonn-oder Feiertagen im öffentlichen Interesse, wenn sie beispielsweise die in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW aufgelisteten Ziele, die gewichtige Sachgründe darstellen, unterstützt oder fördert.

Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung

  1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
  2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient,
  3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
  4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt-oder Ortsteilzentren dient oder
  5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn-und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

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